Weingeist und Preise... (BRD)

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- Rene Gagnaux - nach
- postings von...

Zubereitung:
Es tut mir sehr leid, aber manchmal geht mir bei dem ewigen Gerede
um Apothekenpreise der Hut hoch (und das liegt dann wohl daran, dass
ich Apotheker bin.) Aber wir wollen doch on-topic bleiben: Also,
hier das kleine Alkohol Brevier aus der Apotheke (ist aus einem
früheren Posting von mir): Es gibt prinzipiell in der Apotheke drei
Arten Alkohol:

1. der vergällte Alkohol: wird zum Einreiben, Desinfizieren und für
äusserliche Anwendung gebraucht - ist aber keinesfalls zum Trinken
(schmeckt auch scheusslich, da Petrolether enthalten). Das ist auch
der, den man bekommt, wenn man was zum Einreiben verlangt( daher als
Ausrede ungeeignet), ist dann meist 70%ig.

2. der unvergällte Alkohol zum Verkauf: dieser ist jetzt für
Küchenzwecke zu gebrauchen, ist aber auch sauteuer, da er voll
versteuert wird (und der Staat gut kassiert)

3. der sogenannte Monopolsprit: das ist unvergällter Alkohol, dessen
Verkauf aber verboten ist, da er nicht voll versteuert ist. Er darf
in der Apotheke nur für Rezepturen verwendet werden und über den
Einkauf und Verbrauch muss Buch geführt werden! (das ist die
vereinfachte Version, in Wirklichkeit sind die Vorschriften dazu
noch komplizierter :-(( ) Wenn man also in der Apotheke Alkohol für
Likör kaufen, muss man die Nummer 2 (zum entsprechenden Preis)
nehmen. Vorsicht ist nur dann angesagt, wenn man angibt, dass man
das Zeug zum Einreiben haben will man bekommt dann normalerweise
Nummer 1 und versaut sich damit seinen ganzen Liköransatz, weils
wirklich grauslich schmeckt. Übrigens hilft auch kein Erhitzen o.ä.,
man bekommt den Petroleteher nicht raus. Wie man sieht, liegt der
Grund für den hohen Preis hier an zweierlei: Zum einen daran, dass,
wie unter Punkt 2 beschrieben, der Staat ganz gehörig mitkassiert
und zum anderen daran, dass der Absatz an reinem Alkohol in der
Apotheke nicht so gross ist, dass es sich lohnen würde, ihn in den
Mengen einzukaufen, die einen in den Bereich von Rabatten bringen,
die man an die Kunden weitergeben kann. (Wenn man es ganz genau
nimmt, ist der Preis für den Alkohol sowieso in der Rezeptur-
Taxationsliste vorgeschrieben, und an dem Preis darf man nichts
rabattieren!) Christoph Gröbel Institut für pharmazeutische
Technologie und Biopharmazie Universität Heidelberg Christoph Gröbel,
19980710144731W+02 Ich habe mich jetzt etwas kundig gemacht. Also:
Kosten: Ethanol 90% Fertig abgepackt (in den meisten Apotheken, die
keinen offenen Alkohol haben, wird auf diese fertig abgefüllten
Produkte zurückgegriffen) 2,5 Liter, günstigster Einkauf
vorausgesetzt Endpreis 193.-, d.h. ca. 77.- pro Liter Ethanol 96%
(ist in der Hilfstaxe gar nicht aufgeführt, müsste ich zuerst mal
noch schauen, ob man den überhaupt unverdünnt abgeben darf -> daher
nach eigener Berechnung ohne Gefäss und Rezepturzuschlag) 1l ca. 70.-
(Preis ohne Gewähr) Ob diese Preise (legal) zu unterbieten sind,
dazu möchte ich mich vorsichtig äussern, denn ich weiss nicht, wie
der Preis bei Abnahme wirklich grosser Mengen (>100 l) noch
variierbar ist und ich möchte niemandem unsaubere Geschäfte
vorwerfen, die keine sind. Nur in der Apotheke werden sich die
Preise wohl in dieser Grössenordnung bewegen. Peter Wollenberg,
19980709133605W+00 Ich bin der Steuerlich Beauftragte nach
Alkoholverordnung unseres Instituts. Wir beziehen Monopolsprit, also
vergällten, unversteuerten Alkohol gegenwärtig zu 8 DM/Liter.
Unvergällter Alkohol 96%ig DAB, also Apothekenqualität, kostet uns
beim Chemikalienhändler in Glasflaschen zu 1 l 102,50 DM, in
Glasflaschen zu 2,5 l 216 DM und in Metallfässern zu 25 l 49,40/l.
Der Preis hängt also stark von der Packungsgrösse ab. Der
Steueranteil dürfte bei ca DM 40/l liegen.

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